Der Begriff Hundeführerschein klingt im ersten Moment etwas befremdlich. Einen Führerschein für Hunde: Wer braucht denn sowas? – Tatsächlich benötigen immer mehr Hundehalter einen solchen Sachkundenachweis, da die Behörden in Deutschland und in Österreich auf Drängen verschiedenster Tierschutzorganisationen nach und nach eine gesetzlich verpflichtende Prüfung einführen. In den meisten Bundesländern gilt jedoch noch die Freiwilligkeits-Regel, es sei denn, der Hund gehört einer Hunderasse an, welche sich auf den Rasselisten für besonders gefährliche Hunderassen finden lässt. Dann ist der Erwerb des Hundeführerscheins unbedingt nötig.
Inhaltsverzeichnis
Was steckt hinter dem Begriff Hundeführerschein?
Der Hundeführerschein ist ein Nachweis über eine gute Sachkenntnis über Hunde im Allgemeinen sowie über das souveräne Führen des eigenen Hundes. Für manche Hunderassen, sogenannte „Kampfhunde“ oder auch „Listenhunde“, welche vielerorts auf entsprechenden Rasselisten geführt werden, muss noch vor Anschaffung des Tieres ein Hundeführerschein erworben werden. Für alle anderen Hundehalter, die keinen Hund einer Rasseliste halten, ist das Ablegen der Prüfung meist freiwillig. Nur wenige Bundesländer haben eine verpflichtende Sachkundeprüfung für alle Hundehalter eingeführt. Mit dem Bestehen der Prüfung geht die Erlaubnis einher, den Hund, trotz überall geltender Anleinpflicht, auch ohne Leine zu führen. In manchen Gemeinden wird einem zudem die Hundesteuer für einen gewissen Zeitraum erlassen.
Wer braucht einen Hundeführerschein?
Grundsätzlich benötigt jeder Hundehalter, in dessen Bundesland eine gesetzliche Anleinpflicht für Hunde besteht, einen Hundeführerschein, um den Hund ohne Leine Gassi führen zu dürfen. Denn der Erwerb des Hundeführerscheins ist mit Privilegien gekoppelt, die Halter und Hund fortan genießen dürfen. Meist ist das Ablegen der Prüfung jedoch freiwillig. Für das Halten mancher Hunderassen wird dennoch vor Anschaffung ein Sachkundenachweis erforderlich. Dies betrifft die sogenannten „Listenhunde“. Diese Prüfung ist gesetzlich vorgeschrieben. Nur in sehr wenigen Bundesländern gibt es eine einheitliche Prüfungspflicht für den Hundeführerschein. Dafür setzen sich jedoch seit Jahren verschiedenste Tierschutzorganisationen ein, da falsche Haltungsbedingungen die hauptsächliche Ursache für Aggressivität sind und nicht die Hunderasse an sich.
Voraussetzungen für den Hundeführerschein
Um einen Hundeführerschein ablegen zu können, sind diese fünf Anforderungen zu erfüllen:
- Mindestalter des Hundeführers: 16 Jahre
- Mindestalter des Hundes: 12 Monate
- Hund ist gechipt (Identifikationsnachweis)
- Gültige Impfungen
- Gültige Hundehaftpflichtversicherung
Darüber hinaus ist es häufig so, dass man das Besuchen eines Vorkurses, in dem die theoretischen Grundlagen vermittelt wurden, nachweisen muss.
Ablauf der Hundeführerscheinprüfung
Grundsätzlich wird zwischen zwei Prüfungsformen unterschieden: die theoretische und praktische Prüfung. Je nach Bundesland sind die Bestimmungen dazu anders. Teils reicht es aus, mit einem Multiple-Choice-Text die Sachkunde über Hunde im Allgemeinen nachzuweisen. Häufig schließt sich hier jedoch noch eine praktische Prüfung mit dem eigenen Hund an. Der Ablauf der praktischen Prüfung ist teils von Ort zu Ort, von Prüfer zu Prüfer verschieden. Grundsätzlich werden jedoch ähnliche Inhalte von dem Mensch-Hund-Team abverlangt. Die Prüfung ist eine Gehorsamkeitsprüfung mit dem eigenen Hund. Hier werden verschiedene Alltagssituationen herbeigeführt. Insgesamt soll also überprüft werden, ob sich der Hund im öffentlichen Raum in verschiedenen Situationen souverän verhält und zu keinem Zeitpunkt eine Bedrohung oder gar Gefahr für andere darstellt. Es gibt gewisse Grundkommandos, die ein Hund beherrschen muss. Dazu gehören:
- Sitz, Platz, Steh (mindestens 2 davon)
- Rückruf
- Bleib
Außerdem sollte der Hund an lockerer Leine gehen können und entspannt bleiben, egal was um ihn herum passiert. Teils sind Hilfsmittel, wie beispielsweise ein Clicker, erlaubt. Genauere Angaben dazu und zu den erforderlichen Prüfungsteilen gibt das jeweils zuständige Veterinäramt heraus.
Hundeführerschein in Deutschland
In Deutschland sind Regularien bezüglich des Hundeführerscheins Ländersache. Lediglich in Niedersachsen ist der Erwerb des Hundeführerscheins noch vor Anschaffung des Hundes für alle verpflichtend. Diese Regelung kann nur umgangen werden, wenn langjährige Hundeerfahrung (15 Jahre) anderweitig nachgewiesen werden kann. In allen anderen Bundesländern ist das Ablegen der Hundeführerscheinprüfung freiwillig, bringt jedoch häufig Vorteile mit sich, wie beispielsweise die Befreiung von der gesetzlichen Anleinpflicht oder Ermäßigungen bei der Hundesteuer. Gehört der eigene Hund jedoch gänzlich oder in Teilen zu einer Hunderasse, welche auf den Rasselisten geführt wird, ist der Nachweis über die Sachkunde zu Hunden im Allgemeinen gesetzlich vorgeschrieben. Hier muss ein entsprechender Nachweis erbracht werden, anderenfalls ist das Halten des Tieres nicht erlaubt. Die Prüfung für den Hundeführerschein gestaltet sich in allen Bundesländern gleich: Es ist eine Kombinationsprüfung bestehend aus einem theoretischen Teil sowie einem praktischen Teil.
Hundeführerschein in Österreich
Auch in Österreich sind Bestimmungen zum Hundeführerschein von Bundesland zu Bundesland verschieden. In Wien, Niederösterreich und Vorarlberg ist das Ablegen der Prüfung freiwillig, es sei denn, der Hund gehört zu den auf den Rasselisten geführten Hunderassen. In diesem Fall ist ein umfangreicher Sachkundenachweis, bestehend aus theoretischem sowie praktischem Prüfungsteil, zu erwerben. In der Steiermark, Salzburg und Oberrösterreich ist der Nachweis über eine ausreichende Sachkunde für alle Hundehalter verpflichtend. Kann die Sachkunde anderweitig, beispielsweise durch das Besitzen von Hunden über mehrere Jahre ohne irgendwelche Auffälligkeiten, nachgewiesen werden, entfällt die Prüfung, da bereits so die entsprechende Sachkunde bescheinigt werden kann. Meist reicht es, einen mehrstündigen Theorie-Kurs zu belegen, in dem alle wichtigen Themen rund um den Hund vermittelt werden. Seltener wird auch eine Gehorsamkeitsprüfung abverlangt. Im Burgenland, Käthen und Tirol sind bislang keine Gesetze bezüglich eines Sachkundenachweises oder Hundeführerscheins vorgesehen.
Die gesetzlichen Vorgaben können sich natürlich im Laufe der Zeit verändern und sind schon heute regional unterschiedlich. Es ist daher unbedingt erforderlich, dass man sich vor Ort über die jeweils aktuell geltenden Vorschriften informiert.
Mehr Informationen im Internet
Tobias Meier betreibt die Seite hundefuehrerschein.net auf der umfassende Informationen rund um den Hundeführerschein zu finden sind. Da sich die Anforderungen beim Hundeführerschein je nach Bundesland mitunter stark unterscheiden, gibt es für jedes Bundesland eine ausführliche Information. Außerdem sind hier Informationen zu Prüfungsinhalten des theoretischen Prüfungsteils, Empfehlungen für das Training vor der praktischen Prüfung, allgemeine Tipps zum Vorbereiten auf die Prüfung und Beispiel-Testfragen zu finden.